Der GGR hat an der Sitzung vom 23.06.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Reglement über die Hundetaxe (Nr. 139) mit Inkraftsetzung per 01.08.2025 in Kraft.
Verabschiedung z.Hd. Gemeindeabstimmung:
• Empfehlung an die Stimmberechtigten, das Projekt „Erstellen Provisorium bei der Schulanlage
Herrengasse“ und den dazu nötigen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 3'350'000.00. (inkl. MwSt. +
teuerungsbedingte Mehrkosten) zu genehmigen.
• Verabschiedung Botschaft für die Volksabstimmung vom 28.09.2025.
• Beauftragung des Gemeinderats mit dem Vollzug. Dieser wird ermächtigt, notwendige und
zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht
verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenzen auf ihm untergeordnete Abteilungen und
Kommissionen übertragen.
Abschliessende Genehmigung:
• Verwaltungsbericht 2024
• Anpassungen der Unterlagen gemäss Titel «Anpassungen in den
Produktegruppen/Indikatoren/Kennzahlen» und Verabschiedung der Leistungsvorgaben zuhanden
der Budgetierung 2026.
Wahlen:
• Steffe Cathrine (SP) für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die Parlamentskommission Sicherheit,
Liegenschaften + Sport.
Parlamentarische Vorstösse:
• Ablehnung des Postulats SP „Eigentümerstrategie Energieversorgung / Umsetzung Mantelerlass“
(Nr. 2024/9 ).
• Erheblich Erklärung und gleichzeitige Abschreibung des Postulats SP «Einführung Nette Toilette»
(2024/8).
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 28.07.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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