Der GGR hat an der Sitzung vom 03.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum
• Budget 2026
- mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 750'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 320’000.00 im
Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
- der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
Kapital) beträgt das 1,70-fache des kantonalen Einheitsansatzes (neu).
- der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
- des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
- den Finanzplan 2025 – 2030 und der GGR hat Kenntnis genommen vom Investitionsprogramm.
(Dieser Beschlussteil unterliegt nicht dem Referendum)
• Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für Liegenschaften des Verwaltungsvermögens im
Allgemeinen Haushalt (Nr. 144) mit Inkraftsetzung per 01.01.2026.
• Projektierungskredit Parkschwimmbad und Aussenanlage Grien von Fr. 2'040'000.00.
Der bisherige Kredit für das Wettbewerbsverfahren wird mit dem neuen Projektierungskredit
abgelöst.
• 1.-Rahmenkredit für den baulichen Unterhalt der Tiefbauverkehrsanlagen von Fr. 2‘400‘000.00 für
die Jahre 2026 – 2029.
Genehmigung
• Verpflichtungskredit über Fr. 570'000.00 zur nachhaltigen Altlastentotalsanierung < 50 mg/kg Pb des
ehemaligen Kugelfangs / Scheibenstandes der Schiessanlage Busswil.
Rückweisung
• Projekt Wärmeverbund Lyss (Ortsteil Busswil); Beteiligung Gemeinde Lyss an Finanzierung.
Parlamentarische Vorstösse:
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats (umgewandelt aus Motion) FDP, «Klare Regeln für
öffentliche Veranstaltungen für alle"; 2025/14, mit einer Bearbeitungsfrist bis zum 30.06.2026.
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats SP, "Bessere Unterstützung für Vereine"; 2025/15“,
mit einer Bearbeitungsfrist bis zum 30.06.2026.
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats GLP/SP/Mitte/EVP, "Gesundes Lernklima;
Ressourceneffiziente Massnahme gegen Hitze in Schulräumen"; 2025/16, mit einer Bearbeitungsfrist
bis zur GGR-Sitzung vom 11.05.2026.
• Kenntnisnahme der Stellungnahme zum Postulat SP, "Erstellung von zusätzlichen Veloabstellplätzen
in der Bahnhofstrasse"; 2024/10, Erheblicherklärung.
• Ablehnung des Postulats SP, "Einführung von Raucherzonen im Parkschwimmbad"; 2025/11.
• Kenntnisnahme der Stellungnahme des Postulat SP, "Kostenloses Siegelungsprotokoll; 2025/3",
Erheblicherklärung und Abschreibung als erfüllt.
• Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation FDP "Baugesuche Lyss"; 2025/13.
• Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation GLP/Mitte, "Fernunterricht für Schüler der
Oberstufe (7.-9. Schuljahr)"; 2025/21.
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 / Art. 46 Bst. B / Art. 46 Bst. c) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 524 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 08.12.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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