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24. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 03.11.2025

Der GGR hat an der Sitzung vom 03.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum
• Budget 2026
    - mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 750'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 320’000.00 im
       Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
    - der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
      Kapital) beträgt das 1,70-fache des kantonalen Einheitsansatzes (neu).
     - der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
     - des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
     - den Finanzplan 2025 – 2030 und der GGR hat Kenntnis genommen vom Investitionsprogramm.
        (Dieser Beschlussteil unterliegt nicht dem Referendum)
• Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für Liegenschaften des Verwaltungsvermögens im
    Allgemeinen Haushalt (Nr. 144) mit Inkraftsetzung per 01.01.2026.
• Projektierungskredit Parkschwimmbad und Aussenanlage Grien von Fr. 2'040'000.00.
    Der bisherige Kredit für das Wettbewerbsverfahren wird mit dem neuen Projektierungskredit
    abgelöst.
• 1.-Rahmenkredit für den baulichen Unterhalt der Tiefbauverkehrsanlagen von Fr. 2‘400‘000.00 für
   die Jahre 2026 – 2029.

Genehmigung
• Verpflichtungskredit über Fr. 570'000.00 zur nachhaltigen Altlastentotalsanierung < 50 mg/kg Pb des
    ehemaligen Kugelfangs / Scheibenstandes der Schiessanlage Busswil.

Rückweisung
• Projekt Wärmeverbund Lyss (Ortsteil Busswil); Beteiligung Gemeinde Lyss an Finanzierung.

Parlamentarische Vorstösse:
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats (umgewandelt aus Motion) FDP, «Klare Regeln für
    öffentliche Veranstaltungen für alle"; 2025/14, mit einer Bearbeitungsfrist bis zum 30.06.2026.
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats SP, "Bessere Unterstützung für Vereine"; 2025/15“,
    mit einer Bearbeitungsfrist bis zum 30.06.2026.
• Erheblicherklärung des dringlichen Postulats GLP/SP/Mitte/EVP, "Gesundes Lernklima;
    Ressourceneffiziente Massnahme gegen Hitze in Schulräumen"; 2025/16, mit einer Bearbeitungsfrist
    bis zur GGR-Sitzung vom 11.05.2026.
• Kenntnisnahme der Stellungnahme zum Postulat SP, "Erstellung von zusätzlichen Veloabstellplätzen
    in der Bahnhofstrasse"; 2024/10, Erheblicherklärung.
• Ablehnung des Postulats SP, "Einführung von Raucherzonen im Parkschwimmbad"; 2025/11.
• Kenntnisnahme der Stellungnahme des Postulat SP, "Kostenloses Siegelungsprotokoll; 2025/3",
    Erheblicherklärung und Abschreibung als erfüllt.
• Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation FDP "Baugesuche Lyss"; 2025/13.
• Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation GLP/Mitte, "Fernunterricht für Schüler der
    Oberstufe (7.-9. Schuljahr)"; 2025/21.


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 / Art. 46 Bst. B / Art. 46 Bst. c) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 524 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 08.12.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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