Der GGR hat an seiner Sitzung vom 02.11.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Budget 2027
o mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'500'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 1'229'550.00
im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
o der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
Kapital) mit unverändert dem 1,70-fache des kantonalen Einheitsansatzes.
o der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
o des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
Rückweisung
o des Finanzplans 2026 – 2031.
Abschliessende Genehmigung
• Rahmenkredit für die Ortsplanungsrevision 2026 – 2029 von Fr. 800'000.00 mit Ermächtigung des
GR, den Rahmenkredit nach Projektphasen freizugeben und die erforderlichen Aufträge zu vergeben.
• Kreditabrechnung für den Rückbau der Liegenschaften Bödeli 1+3 und 5+7 sowie Giessenweg 15+17
mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 596'552.00 (Kredit Fr. 1'170'000.00, Nettoabrechnung
Fr. 573'448.00).
• Kreditabrechnung für den Rückkauf der Photovoltaikanlagen Werkhof + Feuerwehrmagazin ohne
Kreditabweichung (Kredit und Abrechnung Fr. 220'000.00) und Verkauf der Genossenschaftsanteile
(Rückzahlung Fr. 152'400.00 mit resultierender Nettoinvestition Fr. 67'600.00).
Wahlen
• Bauder Simon (SP) für die laufende Legislatur 2026 – 2029 in die Parlamentskommission Soziales +
Gesellschaft.
Parlamentarische Vorstösse
• Abschreibung
o Dringliches Postulat FDP «Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle» (Nr 2025/14).
o Dringliches Postulat SP «Bessere Unterstützung für Vereine» (Nr. 2025/15).
o Postulat Grüne/SP «Sind Klimaanlagen wirklich böse?» (Nr. 2026/17).
• Ablehnung
o Postulat SP/Grüne/Mitte «Erweiterung Schulhausareal Herrengasse» (Nr. 2026/4).
o Postulat GLP/Mitte «Neue Hindernisse Alpenstrasse – Wenn Kreuzen zum Glückspiel wird»
(Nr. 2026/16).
• Beantwortung
o Interpellation Grüne/SP «Vandalismus an Gemeindeliegenschaften» (Nr. 2026/11).
o Interpellation Grüne/SP «Ist Geldwäsche in Lyss ein Problem?» (Nr. 2026/12).
o Interpellation Grüne/SP «Wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) betreffend
Barrierefreiheit in den Lysser Schulhäusern erfüllt?» (Nr. 2026/13).
o Überparteiliche Interpellation «Hat Lyss ein Nazi-Problem?» (Nr. 2026/20).
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 07.12.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim GR einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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