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8. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 27.02.2023

Rechnungsprüfungsorgan 2023 - 2027; Wahl
Der GGR wählt, gestützt auf Art. 44 lit. G der Gemeindeordnung (GO), die BDO AG, Biel als Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde Lyss für die Zeit vom 01.07.2023 – 30.06.2027.

Energiestadt Gold; Hauslieferdienst; Rahmenkredit
Der GGR beschliesst ...
• einen Kredit von Fr. 390'000.00. für die Starthilfe des Hauslieferdienstes Lyss für die ersten fünf Jahre
    (Fr. 110'000.00 im ersten Jahr, anschliessend für weitere vier Jahre Fr. 70'000.00 pro Jahr).
    Der jährliche Beitrag von Fr. 70'000.00 ist als Kostendach zu verstehen.

Ersatzbeschaffung Kehrichtfahrzeug Scania 440; Verpflichtungskredit
Der GGR beschliesst die Rückweisung. Die Ersatzbeschaffung des Kehrichtfahrzeugs Scania 440 und somit auch der Verpflichtungskredit wird um 2 Jahre verschoben. Ein neues GGR-Geschäft wird nach Ablauf der Verschiebungsdauer dem GGR wieder vorgelegt.

KUFA Lyss; Leistungsvertrag 2024 – 2027
Der GGR genehmigt den Leistungsvertrag 2024 – 2027 zwischen dem Verein Kulturfabrik KUFA Lyss und dem Finanzierungsträger, bestehend aus dem Kanton, der Gemeinde Lyss und den übrigen Gemeinden der Region.

Motionen FDP "Aufenthaltsorte / Angebote für die Bevölkerungsgruppe der 14-18-Jährigen" (Nr. 20/2021) und Motion überparteilich "Einführung von Streetwork" (Nr. 01/2022); Umsetzungsent-scheid; Beantwortung
Der GGR …
1. stimmt der Umsetzung der Variante Kombination (Ziffer C.) für die Betreuung der Treffs und
     aufsuchender Jugendarbeit zu.
2. nimmt Kenntnis von den bisherigen bewilligten Kosten von Fr. 41'700.00 / Jahr (Treff Lyss: GGR
     vom 26.10.2009 und Treff Busswil: GR vom 16.03.2015).
3. bewilligt neue wiederkehrende Kosten für Personal, Miete und Betrieb von jährlich Fr. 239'300.00.
4. beauftragt den GR, geeignete Räumlichkeiten zu finden.
5. beauftragt den GR mit dem Vollzug und ermächtigt den GR, notwendige und zweckmässige
     Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern;
    der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.
6. stimmt den Anpassungen in den WoV-Dokumenten gemäss den Ausführungen unter «Finanzielle
    Auswirkungen des Entscheids sowie seine Auswirkungen auf WoV» zu.
7. schreibt die Motion FDP «Aufenthaltsorte / Angebote für die Bevölkerungsgruppe der
    14-18-Jährigen»Nr. 20/2021 als erfüllt ab.
8. schreibt die überparteiliche Motion «Einführung Streetwork» Nr. 01/2022 als erfüllt ab.

Motion Die Mitte+GLP; Änderung Ortspolizeireglement betreffend Weideglocken (Nr. 2021/21); Stellungnahme
Die Fraktion Mitte+GLP zieht die Motion «Änderung Ortspolizeireglement betreffend Weideglocken» (Nr. 2021/21) zurück.

Postulat SP/Jungi "Tische und Sitzbänke im öffentlichen Raum" Nr. 2022/12); Stellungnah-me/Beantwortung
Der GGR erklärt das Postulat SP/Jungi, «Tische und Sitzbänke im öffentlichen Raum» (Nr. 2022/12) als erheblich und schreibt dieses als erfüllt ab.

Postulat SP/Jungi; «Feste Poller auf Strassen durch flexible Poller ersetzen» (Nr. 2022/06); Stellungnahme

Der GGR nimmt Kenntnis vom Postulat SP/Jungi, «Feste Poller auf Strassen durch flexible Poller ersetzen» (Nr. 06/2022) und erklärt dieses als erheblich.

Postulat SP/Grüne+GLP "Zwischennutzung Viehmarktplatz" (Nr. 2021/19); Stellungnah-me/Beantwortung
Der GGR...
• lehnt das Postulat SP/Grüne+GLP «Zwischennutzung Viehmarktplatz» bezüglich Parkierung ab.
• erklärt das Postulat SP/Grüne+GLP «Zwischennutzung Viehmarktplatz» bezüglich Zwischennut-zung als erheblich,
• und schreibt dieses nicht als erfüllt ab.

Postulat SP/Jungi "Abfederung Strompreise für Personen mit tiefen Einkommen und Sozialhil-febeziehenden"; 2022 /11; Stellungnahme
Der GGR lehnt das Postulat SP/Jungi «Abfederung Strompreise für Personen mit tiefen Einkom-men und Sozialhilfebeziehende» (Nr. 2022 / 11) ab.

Interpellation Mitte/GLP; "Verbesserung der Sicherheitslage Biel- und Hauptstrasse" (Nr. 2022/10); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation der Mitte/GLP, "Verbesserung der Sicherheitslage Biel- und Hauptstrasse" (Nr. 2022/10).


Fakultative Volksabstimmung
Zu dem Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung [Motionen FDP "Aufenthaltsorte / Angebote für die Bevölkerungsgruppe der 14-18-Jährigen" (Nr. 20/2021) und Motion überparteilich "Einführung von Streetwork" (Nr. 01/2022); Umsetzungsentscheid] kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 524 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 06.04.2023 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.



Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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