Gesuchsteller | Baumschule von Dach AG, Jägerweg 20, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Baumschule von Dach AG, Jägerweg 20, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Abbruch und Neubau kaltes Treibhaus (Produktionsgewächshaus); Ableiten Dachwasser vom Treibhaus in bestehenden Bewässerungsteich; Erstellen interne Erschliessung Druckwasser/Strom |
Standort | Jägerweg 20b, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 3020 |
Nutzungszone | Intensivlandwirtschaftszone ILWZ; Gewässerschutzbereich üB |
Ausnahme | Unterschreitung des Waldabstandes (Art. 25 KWaG) Unterschreitung des Gebäudeabstandes (Art. A144 GBR) |
Planauflage- und Einsprachefrist | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 31.07.2025 - 01.09.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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