Gesuchsteller | Sinnathurai Elankumaran, Busswilstrasse 29, 3252 Worben |
Projektverfasser | Sinnathurai Elankumaran, Busswilstrasse 29, 3252 Worben |
Bauvorhaben | Umnutzung Werkstatt im EG zu Büro; Einbau einer Teeküche und sep. WC/Lavabo im EG; Äusserliche Veränderung der Nordfassade (nachträgliches Baugesuch) |
Standort | Steinweg 27, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 646 |
Nutzungszone | Mischzone M2; Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 20.06.2025 - 21.07.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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