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Baupublikation

GesuchstellerSinnathurai Elankumaran, Busswilstrasse 29, 3252 Worben
Projektverfasser Sinnathurai Elankumaran, Busswilstrasse 29, 3252 Worben
BauvorhabenUmnutzung Werkstatt im EG zu Büro; Einbau einer Teeküche und sep. WC/Lavabo im EG; Äusserliche Veränderung der Nordfassade (nachträgliches Baugesuch)
StandortSteinweg 27, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 646
NutzungszoneMischzone M2; Gewässerschutzbereich Au
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist20.06.2025 - 21.07.2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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