Urnenwahlen
Die Amtsdauer der Gemeindebehörden der Gemeinde Lyss geht am 31. Dezember 2025 zu Ende.
Der Gemeinderat hat die Neuwahlen angesetzt auf Sonntag, 28. September 2025, zusammen mit den eidgenössischen Abstimmungen.
Es sind zu wählen:
A. Im Majorzverfahren (Mehrheitswahl)
Gemeindepräsidium
B. Im Proporzverfahren (Verhältniswahl)
40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
5 Mitglieder des Gemeinderates
Politische Parteien oder Interessengruppen, die sich an den Wahlen beteiligen wollen, haben ihre Wahlvorschläge (Listen) während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bis spätestens Freitag,
15. August 2025, 13.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales schriftlich einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen enthalten:
• Eine geeignete Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei oder Gruppe), zur Unterscheidung von anderen
Vorschlägen.
• Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche
Zustimmung der Vorgeschlagenen.
• Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen
darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden (kumulieren):
• Ein/e KandidatIn darf für die gleiche Behörde nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen werden.
• Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die
Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
Die Bestimmungen sowie vorbereitete Word-Dokumente zum Downloaden finden Sie auf der
Homepage www.lyss.ch/wahlen.
Eine allfällige Listenverbindung ist durch schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden von Wahlvorschlägen bis spätestens Mittwoch, 20. August 2025, 11.30 Uhr, der Abteilung Präsidiales zu melden.
Wir verweisen im Übrigen auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Wahl- und Abstimmungsreglements der Gemeinde Lyss.
Die Gemeinde verschickt als Wahlmaterial die amtlichen (ohne Vordruck) und ausseramtlichen Wahlzettel (mit Vordruck). Wer am gemeinsamen Versand des Werbematerials teilnehmen will, hat dies bis zum 4. August 2025 anzumelden.
Lyss, 27. Juni 2025 Der Gemeinderat
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