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Geringfügige Planänderung UeO Nr. 16 "Buchzopfen"

Geringfügige Planänderung UeO Nr. 16 «Buchzopfen» (Änderung Nr. 16-4) nach Art. 122 Abs. 7 BauV.

Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 03.05.2024 bis 07.06.2024 bei der Abteilung Bau + Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich auf.

Überbauungsplan

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Lyss, Abteilung Bau + Planung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Lyss, 30. April 2024
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung

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