News

news

1
Veranstaltungen

events

2
News

news

3

Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 12.05.2025

Der GGR hat an der Sitzung vom 12.05.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigung, teilweise unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Bestätigung der Übernahme der Bahnhof- und Büetigenstrasse Busswil vom Kanton mit
    Entschädigung von Fr. 650'000.00 an die Gemeinde für noch ausstehenden Unterhalt.
• Beschluss Bauprojekt «Bahnhof- und Büetigenstrasse Busswil» und spricht dafür einen
    Verpflichtungskredit von Fr. 2'103'000.00. Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt.
   (> nur dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum)
• Beschluss Bauprojekt «Kanalisation» gemäss GEP Busswil und spricht dafür einen
    Verpflichtungskredit von Fr. 750'000.00 aus des Spezialfinanzierung «Abwasser».
   Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt (für die Berechnung der Teuerung wird
    der Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbau verwendet).
• Abschreibung Postulat «Übernahme Bahnhofstrasse durch die Gemeinde und anschliessende
    verkehrsberuhigende Massnahmen zur Sicherung des Schulweges durch die Gemeinde»
    (Nr. 18/2019) als erfüllt.

Abschliessende Genehmigung:
• Jahresrechnung 2024 und den Controlling Bericht 2024 gemäss den detaillierten Ergebnissen.
• Rahmenkredit von Fr. 765'000.00 für die Jahre 2025 – 2029 (Fr. 360'000.00 davon werden von
    der Spezialfinanzierung Abfall getragen) für die «Strategie Werkhoffahrzeuge». Teuerungsbedingte
    Mehrkosten gelten als genehmigt.
• Verpflichtungskreditabrechnung des Rahmenkredits «Strategie Kommunalfahrzeuge Werkhof»
    mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 21'971.60. (Kredit Fr. 975‘000.00; Nettoabrechnung
    Fr. 996'971.60).
• Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechung (Bauabrechnung) «Umgestaltung Bahnhofgebiet
    Busswil» im Betrag von Fr. 1'845'230.25 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 954'769.75
   (Kredit Fr. 2’800'000.00).

Parlamentarische Vorstösse:
• Kenntnisnahme der Stellungnahme und Erheblicherklärung der Motion «EVP/FDP/SVP Bekenntnis
    zu einem Lysser Kulturgut (Nr. 2024/7)».
• Erheblicherklärung des Postulats GLP/Mitte; «Pilotprojekt Smartvote» (Nr. 2024/12).
• Ablehnung des Postulats SP «Die Willkommenskultur von Lyss fördern» (Nr. 2024/11).
• Kenntnisnahme der Beantwortung der Interpellation SP «Wie wichtig ist der Gemeinde die
    Freizeitanlage Sonnhalde? Nutzungsvorschriften ZöN nicht umgesetzt (Nr. 2024/2).»


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 und Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 16.06.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss



Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

© 2025 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.