Der Gemeinderat von Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordung Nr. 67 «Neues Seeland Center» bestehend aus:
- Überbauungsplan
- Überbauungsvorschriften
zur öffentlichen Auflage
Mit dem Erlass der Überbauungsordnung Nr. 67 wird die Überbauungsordnung Nr. 13 «Bielstrasse-Walkeweg-Juraweg (Zentrum Seeland)» aufgehoben.
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
- Erläuterungsbericht vom Oktober 2025
- Schlussbericht Studienauftrag 03.03.2016
- Schlussbericht Werkstatt-Prozess mit Projektdokumentation vom Dezember 2022
- Mitwirkungsbericht-Zusammenfassung vom 22.05.2017
- Vorprüfungsbericht vom 15.02.2024
- Auswertung Vorprüfungsbericht vom 19.12.2024
- Nachtrag zum Vorprüfungsbericht vom 09.09.2025
- Nachweis Schattenwurf vom 14.11.2024
- Hochwasserschutzkonzept 2013
- Bericht Mobilität und Verkehr (inkl. Verkehrszählung) vom 22.11.2024
- Lärmgutachten vom 28.08.2024
Die Unterlagen liegen vom 27. Februar 2026 bis und mit 30. März 2026 bei der Abteilung Bau + Planung der Gemeinde Lyss auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.lyss.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss zu richten.
Lyss, 24.02.2026
Der Gemeinderat Lyss
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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