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  <?xml-stylesheet href="https://www.feuerwehr-lyss.ch/wGlobal/wGlobal/layout/styles/rss.css" type="text/css"?><rss version="2.0"><channel><title>Aktuelle Publikationen als RSS</title><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch</link><description>Aktuelle Publikationen als RSS Feed</description><language>de-de</language><pubDate>Sun, 25 Oct 2026 15:47:58 +0100</pubDate><item><title>Baupublikation Schneider Mathias</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Schneider-Mathias.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Mon, 19 Oct 2026 11:13:34 +0200</pubDate><modDate>Mon, 19 Oct 2026 11:23:15 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Nestumzug GmbH</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Nestumzug-GMbH.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Wed, 14 Oct 2026 09:16:35 +0200</pubDate><modDate>Wed, 14 Oct 2026 09:58:27 +0200</modDate></item><item><title>6. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 02.11.2026</title><description>Datum: Montag, 02. November 2026Beginn: 19:30 UhrSitzungsort: im Grossen Saal des Hotel Weisses Kreuz, LyssTraktanden:• Budget 2027 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2026 – 2031•	Ortsplanungsrevision 2026-2029; Vorgehenskonzept und Rahmenkredit•	Strategie Gebiet Bödeli; Rückbau Liegenschaften Bödeli und Giessenweg; Kreditabrechnung•	Solargenossenschaft Lyss; Kauf der zwei Photovoltaikanlagen; Kreditabrechnung•	Dringliches Postulat FDP; "Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle"; 2025/14;&#160; &#160; Beantwortung• Dringliches Postulat SP; "Bessere Unterstützung für Vereine"; 2025/15; Beantwortung•	Postulat SP/Grüne/Mitte; "Erweiterung Schulhausareal Herrengasse"; 2026/4; Stellungnahme•	Postulat GLP/Mitte; "Neue Hindernisse Alpenstrasse - Wenn Kreuzen zum Glückspiel wird"; 2026/16;&#160; &#160; Stellungnahme•	Postulat Grüne/SP; "Sind Klimaanlagen wirklich böse?"; 2026/17; Stellungnahme•	Interpellation Grüne/SP; "Vandalismus an Gemeindeliegenschaften"; 2026/11; Beantwortung•	Interpellation Grüne/SP; "Ist Geldwäsche in Lyss ein Problem?"; 2026/12; Beantwortung•	Interpellation Grüne/SP; "Wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) betreffend&#160; &#160;Barrierefreiheit in den Lysser Schulhäusern erfüllt?"; 2026/13; Beantwortung•	Überparteiliche Interpellation; "Hat Lyss ein Nazi-Problem?"; 2026/20; Beantwortung•	Parlamentskommission Soziales + Gesellschaft; Ersatzwahl Küng Fabian; Legislatur 2026 - 2029
Gemäss Art. 38 der Gemeindeordnung vom 17. März 1997 sind die Verhandlungen des Grossen Gemeinderates grundsätzlich öffentlich.Die Sitzungsunterlagen können während den ordentlichen Bürozeiten gratis bei der Gemeinde Lyss Abteilung Präsidiales, Marktplatz 6 bezogen oder auf www.lyss.ch Navigationspunkt „Politik / Grosser Gemeinderat / Geschäfte“ heruntergeladen werden.Namens des Grossen Gemeinderates Lyss                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/6.-Sitzung-Grosser-Gemeinderat-vom-02.11.2026-Traktanden.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Thu, 08 Oct 2026 08:01:14 +0200</pubDate><modDate>Thu, 08 Oct 2026 08:06:06 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Frei Fördertechnik AG</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Frei-Foerdertechnik-AG.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 16:51:15 +0200</pubDate><modDate>Thu, 01 Oct 2026 16:56:47 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Zazzera Patrizia</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Zazzera-Patrizia.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 13:44:37 +0200</pubDate><modDate>Wed, 30 Sep 2026 13:57:05 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Büyükgöl Cengiz</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Bueyuekgoel-Cengiz.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 08:25:44 +0200</pubDate><modDate>Tue, 29 Sep 2026 08:33:19 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Stiftung Kinderheim Wyss-Landolt</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Aufgrund von laufenden Bauarbeiten werden mobile Bauprofile für das Velohäuschen verwendet (Erleichterung Art. 16 Abs. 3 BewD). Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Stiftung-Kinderheim-Wyss-Landolt.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:17:18 +0200</pubDate><modDate>Tue, 29 Sep 2026 08:33:43 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Feintool Technologie AG</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Feintool-AG.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 13:47:31 +0200</pubDate><modDate>Tue, 22 Sep 2026 13:59:34 +0200</modDate></item><item><title>Hallen Daniela und Schaller Hans-Rudolf</title><description>Ersatz der bestehenden Gasheizung durch eine neue aussen aufgestellte Luftwärmepumpe für Heizungs- und Warmwasserbetrieb

</description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Kallen-Daniela-und-Schaller-Hans-Rudolf.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 07:45:54 +0200</pubDate><modDate>Tue, 22 Sep 2026 08:08:51 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Bytyqi Shefki</title><description>Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.chEinsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken  (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauGNutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.                                          </description><link>https://www.feuerwehr-lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Bytyqi-Shefki.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Mon, 21 Sep 2026 12:50:06 +0200</pubDate><modDate>Mon, 21 Sep 2026 13:01:46 +0200</modDate></item></channel></rss>
