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Steuerbares Einkommen einer Person - Auskunft einholen

Steuerbares Einkommen einer Person - Auskunft einholen
Finanzen & Informatik, Steuerregisterführung

Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen seit dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis.

Die Bekanntgabe von Steuerdaten an Dritte ist nur mit der schriftlichen Einwilligung der steuerpflichtigen Person möglich oder wenn ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden kann.

Die Gemeinde erteilt auf schriftliche Anfrage hin Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Als Steuerfaktoren gelten das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen und die amtlichen Werte der in der Gemeinde gelegenen Liegenschaft.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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