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Wegzug

Wegzug
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Sie sind aus Lyss weggezogen? Dann bitten wir Sie, sich mit Ihrem Niederlassungsausweis spätestens am Wegzugstag persönlich an unserem Schalter abzumelden. Wir werden Ihnen den Heimatschein aushändigen mit welchem Sie sich bei der neuen Wohngemeinde wieder anmelden können.

Als ausländische Person bitten wir Sie uns Ihren Ausländerausweis und den Pass mitzubringen.
 

 

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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