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Nichterwerbstätige - Anmeldung bei AHV

Nichterwerbstätige - Anmeldung bei AHV
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Als Nichterwerbstätige gelten in der AHV/IV/EO Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Studierende
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • nicht erwerbstätige Sozialhilfeempfängerinnen und ‑empfänger
  • nicht erwerbstätige Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern
  • nicht erwerbstätige Geschiedene
  • vorzeitig Pensionierte
  • nicht erwerbstätige Ehegatten von Pensionierten
  • nicht erwerbstätige Verwitwete

Im Weiteren werden unter bestimmten Voraussetzungen Personen als Nichterwerbstätige betrachtet, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind. Vom zeitlichen Gesichtspunkt her gesehen, müssen nichterwerbstätige Personen AHV-Beiträge ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen 64, Männer 65) entrichten. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes anmelden. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.

 

Merkblatt: Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Formular: Anmeldung für Nichterwerbstätige

Online-Rechner: Beitrag für einen Nichterwerbstätigen

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Beitrage/Nichterwerbstatige/Nichterwerbstaetige.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

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