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Hundehaltung - Taxe

Hundehaltung - Taxe
Finanzen & Informatik, Finanzen & Informatik

Hundetaxe

Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern jeweils im August in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 120.00 für jeden Hund, welcher am Stichtag 6 Monate alt ist.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

Das Tragen der Hundemarke ist nicht mehr obligatorisch.

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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