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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren BGSA - Anmeldung bei AHV

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren BGSA - Anmeldung bei AHV
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Wer Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und entlöhnt (Geld- oder Naturallohn), muss auf ihren Bruttolohn Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Dazu ist eine Meldung bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort der Tätigkeit erforderlich.

Für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse ist es möglich, das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende zu benutzen. Es erleichtert die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/ Familienzulagen) und gleichzeitig der Quellensteuer. Im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss BGSA müssen Sätze von 0.50% für die eidgenössische Quellensteuer und 4.50% für die kantonale/kommunale Quellensteuer hinzugerechnet werden. Diese Sätze gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

 Alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden müssen sich obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern.

 

Merkblatt: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber und Hausdienstarbeit

Formular: Anmeldung Vereinfachtes Abrechnungsverfahren und Lohnbescheinigung BGSA

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Beitrage/Hauspersonal/Hauspersonal.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

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