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Flexibles Rentenalter

Flexibles Rentenalter
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen + Informatik

Nutzen Sie das Berechnungstool zum flexiblen Rentenbezug  und probieren Sie verschiedene Varianten des flexiblen Rentenbezugs aus.

Für Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 (Übergangsgeneration) bestehen separate Kürzungssätze für den Vorbezug. Dazu steht auch das Berechnungstool zur Verfügung.

Ab wann kann die AHV-Altersrente bezogen werden?

Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ab 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein variabler Rentenbezug zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Vor dem Referenzalter als Vorbezug und bei späterem Bezug mit den Möglichkeiten des Aufschubs.

Welche Möglichkeiten eines flexiblen Rentenbezuges bestehen?

Die Altersrente kann vor Erreichen des Referenzalters vorbezogen oder auch aufgeschoben werden. Dabei kann ein Anteil zwischen 20-80% oder 100% vorbezogen bzw. aufgeschoben werden.

Vor dem Referenzalter bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem Referenzalter bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag (sog. Erhöhungsbetrag).

Mit dem neuen Gesetz ist ab 1. Januar 2024 eine Kombination von Vorbezug und Aufschub möglich. So kann ein Teil der Rente vorbezogen und mit Erreichen des Referenzalters der verbleibende Teil aufgeschoben werden.

Wie kann die Altersrente vorbezogen werden?

Die Altersrente kann monatsweise und anteilsmässig vorbezogen werden. Wird vorerst nur ein Teil der Rente (zwischen 20-80%) bezogen, kann der Anteil bis zum Erreichen des Referenzalters einmalig erhöht werden. Hierzu muss der Antrag "Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs" eingereicht werden. 
Sobald die ganze Altersrente bezogen wird, ist ein Wechsel auf einen Teilvorbezug nicht mehr möglich. Ebenso ist der Wechsel zu einem tieferen Vorbezugsanteil ausgeschlossen.

Was geschieht bei Erreichen des Referenzalters mit dem Vorbezug?

Bei Erreichen des Referenzalters wird die Altersrente definitiv berechnet. Dabei werden die Versicherungszeiten während der Vorbezugsdauer berücksichtigt. Auch die während des Vorbezugs bezahlten AHV-Beiträge werden bei der Rentenberechnung im Referenzalter miteinbezogen.

Es besteht die Möglichkeit, den nicht bezogenen Anteil der Rente aufzuschieben.

Wie kann die Altersrente aufgeschoben werden?

Mit Erreichen des Referenzalters kann die Altersrente bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden. Die Absicht eines Aufschubs ist innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.

Es kann ein Anteil oder die gesamte Rente aufgeschoben werden. Wird ein Teil der Rente aufgeschoben, kann der Anteil des Aufschubs einmalig reduziert werden. Ab dem 70. Altersjahr muss die gesamte Altersrente bezogen werden.

Wie hoch ist der Erhöhungsbetrag bei einem Aufschub?

Bei einem Aufschub der Rente wird wie bisher ein Erhöhungsbetrag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zusätzlich den Rentenzuschlag ausbezahlt. Bei einem Teilaufschub wird dieser Rentenzuschlag allerdings erst ausbezahlt, wenn die gesamte Altersrente abgerufen wird.

 

Merkblatt: Flexibler Rentenbezug

Formular: Anmeldung für einen Vorbezug- oder Aufschub der Altersrente

Berechnungstool: flexibler Rentenbezug

https://www.akbern.ch/de/AHV-21/Flexibler-Rentenbezug/Flexibler-Rentenbezug.html

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