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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose - habe ich Anrecht?

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose - habe ich Anrecht?
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik, Finanzen & Informatik

Personen, die wenige Jahre vor ihrer Pensionierung ihre Stelle verlieren (mindestens 60 Jahre alt und kein Anspruch mehr auf Arbeitslosentaggeld), können Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen sind in ihrer maximalen Höhe begrenzt. 

Mit der Checkliste können Sie herausfinden, ob Sie die Grundvoraussetzungen für Überbrückungsleistungen erfüllen: Checkliste Überbrückungsleistungen

Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Formular Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/uL/uberbruckungsleistungen-fur-altere-Arbeitslose/Ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-Arbeitslose.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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