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Betreuung Zuhause - Entlastungsdienst

Betreuung Zuhause - Entlastungsdienst
Soziales + Gesellschaft

Betreuen Sie eine angehörige Person, die Hilfe benötigt?

Über den Entlastungsdienst Kanton Bern erhalten Sie Unterstützung: Geschulte Personen betreuen stunden- oder tageweise Menschen mit Krankheit, Behinderung, Demenz oder psychischen Erkrankungen bei ihnen zu Hause. In Notfällen ist eine kurzfristige Sofort-Betreuung möglich.

Damit sich alle betreuenden Angehörigen Entlastung leisten können, beteiligt sich die Gemeinde Lyss an den Kosten für die Betreuung. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass das steuerbare Einkommen maximal 89'999.- beträgt.

Weitere Informationen finden Sie unter den untenstehenden Links.

Bei Fragen wenden Sie sich auch an die Altersbeauftragte, Katrin Haltmeier

/de/Flyer-Entlastungsdienst-und-Gemeinde-Lyss.pdf
https://www.entlastungsdienst.ch/lyss
https://www.lyss.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=292

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Di

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi

14.00 - 18.00 Uhr
Vormittag geschlossen

Do

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr

Fr

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung: Kontaktdaten der Abteilungen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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