Publikationen

publikationen

1
Publikationen

publikationen

2
News

news

3

Niederlassungsausweis – bestellen

Niederlassungsausweis – bestellen
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer BürgerInnen und kann nur von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.

Er wird Ihnen nach Anmeldung bzw. Erreichung 18. Altersjahr per  Post zugestellt.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

© 2023 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.