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Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren
Planung/Bauinspektorat

Im Baubewilligungsverfahren werden die Projekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften geprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen.

Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats stehen Ihnen für Auskünfte und Beratungen gerne zur Verfügung.

Baugesuchseingabe über eBau

Baugesuche werden nur über eBau (BE-Login) entgegengenommen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch.

Von Gesetzes wegen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin in zweifacher Papierform und unterschrieben bei der Abteilung Bau + Planung eingereicht werden. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers, bei der Gemeinde zu laufen.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe unter www.be.ch/eBau

So gelingt Ihr Baugesuch

Ihr geplantes Vorhaben wird im Baubewilligungsverfahren auf alle gesetzlichen Bestimmungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene durch das Bauinspektorat geprüft.

Das Baubewilligungsverfahren ist darum sehr anspruchsvoll und es vergehen meist drei Monate bis zu einem Bauentscheid, sofern die Gesuchsunerlagen vollständig und korrekt vorliegen und keine Einsprachen eingehen. Der Beizug einer Fachperson wird empfohlen.

Nachstehend finden Sie zwei Hilfsmittel für die Baueingabe:

Vorabklärung / Bauvoranfrage

Es ist empfehlenswert bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben oder bei unklarer Rechtslage vor Eingabe eines Baugesuchs eine schriftliche Vorabklärung über eBau (Verlinkung) mit konkreten Fragen einzureichen.

Anhand der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen sowie Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.

Einfache Vorabklärung

Die einfache Vorabklärung ist ein Instrument für jegliche Fragen welche insbesondere die Standortgemeinde als zuständige Behörde direkt beurteilen und beantworten kann, wie z. B. Neubau Carport, Ausbau Dachgeschoss, Grenzabstände etc.).

Einfache Vorabklärungen können auch per E-Mail (Verlinkung) eingereicht werden. Falls es sich um eine vollständige/umfassende Vorabklärung handelt, meldet sich das Bauinspektorat vorab.

Vollständige Vorabklärung

Mit der vollständigen Vorabklärung können auch umfassende Bauvorhaben, in welche auch kantonale, bundes- oder andere externe Stellen betroffen sind, einbezogen werden und koordiniert werden, wie z. B. Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, Bauvorhaben mit einem Neuanschluss an die Kantonsstrasse etc.).

Eine Vorabklärung / Bauvoranfrage ist gemäss Verordnung zum Reglement über Gebühren + Entgelte (Anhang V Ziff. 5.3) kostenpflichtig.

Ortsbild

Befindet sich Ihr geplantes Vorhaben im Ortsbildschutz-, Siedlungsschutzgebiet oder betrifft es ein Objekt des Bauinventars? Empfehlen wir Ihnen eine Vorabklärung zuhanden der Fachgruppe Ortsbild der Gemeinde Lyss bzw. Kantonalen Denkmalpflege einzureichen.

Voraussetzungen für eine Vorabklärung / Bauvoranfrage

Grundsätzlich genügt eine einfache Vorabklärung. Die Vorabklärung ist zwingend über eBau einzureichen: www.ebau.apps.be.ch

Die Vorabklärung muss

  • eine kurze, aussagekräftige Beschreibung (im eBau-Formular) enthalten,
  • eine oder mehrere konkrete Fragestellungen enthalten und
  • wo nötig entsprechende Planunterlagen, Foto(montagen) etc. umfassen.

Wichtige Informationen und Links

Beim Ausfüllen der Baugesuchsunterlagen können Ihnen eventuell folgende Informationen und Links dienen:

Baurechtliche Grundordnung Lyss (Verlinkung)

Geoportal des Kantons Bern

Bauinventar des Kantons Bern

BELEX Gesetzessammlung des Kantons Bern

Amt für Gemeinde und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen

 

ÖREB-Kataster

Der ÖREB-Kataster beinhaltet grundlegende Informationen für alle, die ein Grundstück besitzen, ein Haus bauen möchten oder sich mit Immobilien beschäftigen.

Erklärvideo zum ÖREB-Kataster

ÖREB-Viewer

 

Baukontrolle

Im Kanton Bern gilt das Prinzip der Selbstdeklaration. Die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person reicht der Gemeindebaupolizeibehörde vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten Erklärungen über die Einhaltung der Baubewilligung sowie der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen ein. Sie meldet die vorgesehenen Pflichtkontrollen rechtzeitig an und stellt sicher, dass deren ordnungsgemässe Durchführung nicht behindert wird.

Werden während der Bauarbeiten bewilligungspflichtige Abweichungen von der Baubewilligung oder von deren Bedingungen und Auflagen erkennbar, ist die Behörde unverzüglich zu informieren.

Die Gemeindebaupolizeibehörde ist berechtigt, auf Baustellen sowie bei Bedarf in bestehenden Bauten und Anlagen Kontrollen durchzuführen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen zu verlangen.

Die Formulare "Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und 2 (SB1 und SB2)" sind von der für die Selbstdeklaration verantwortlichen Person vor Baubeginn bzw. nach Bauende im eBau auszufüllen und unterzeichnet in Papierform oder elektronischer Form bei der Abteilung Bau + Planung einzureichen.

Baugesuch elektronisch einreichen

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Di

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi

14.00 - 18.00 Uhr
Vormittag geschlossen

Do

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr

Fr

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung: Kontaktdaten der Abteilungen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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