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Öffentliche Planauflage; Überbauungsordnung Nr. 72 "Hauptstrasse 39-41" mit Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht A335 "Hauptstrasse 39-41"

Der Gemeinderat von Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordung Nr. 72 «Hauptstrasse 39-41» (bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften) mit Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht A335 «Hauptstrasse 39-41» (bestehend aus Zonenplanausschnitt und Auszug Baureglement) zur öffentlichen Auflage.

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:

- Erläuterungsbericht vom März 2025
- Mitwirkungsbericht vom 29.04.2024
- Vorprüfungsbericht vom 09.01.2025
- Auswertung Vorprüfungsbericht vom 20.03.2025
- Programm Workshopverfahren vom 22.03.2022
- Schlussbericht Workshopverfahren mit Projektdokumentation vom Februar 2023
   inkl. Richtprojekt vom 22.11.2022 (ergänzt um die konstituierenden Elemente im Februar 2023)
- Lärmgutachten vom 17.03.2025
- Beurteilung Einbau ins Grundwasser vom 04.05.2023
- Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge vom 12.03.2025

Die Unterlagen liegen vom 02. Mai 2025 bis und mit 04. Juni 2025 bei der Abteilung Bau + Planung der Gemeinde Lyss auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.lyss.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss zu richten.

Lyss, 29.04.2025

Der Gemeinderat Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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