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Überbauungsordnung Nr. 70

Gemeinde Lyss
Öffentliche Bekanntmachung
Überbauungsordnung Nr. 70 und Zone mit Planungspflicht A334
„Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse“
Genehmigung und Inkraftsetzung


Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Lyss am 05. August 2024 beschlossene Überbauungsordnung (UeO) Nr. 70 «Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse» sowie die vom Grossen Gemeinderat von Lyss am 16. September 2024 beschlossene Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht (ZPP) A334 «Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse» in Anwendung von Art. 61 BauG vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 01. Mai 2025 genehmigt.

Die Überbauungsordnung und die Zone mit Planungspflicht treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen können auf der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Lyss, 13. Juni 2025

Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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