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Pflegekinderaufsicht (PKA) für die Region Seeland

Pflegekinderaufsicht (PKA) für die Region Seeland
Sozialdienst, Soziales + Gesellschaft

Pflegefamilie werden / Bewilligungsprozess

Wer ein Kind in seiner Familie mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung (Art. 4 PAVO). Dies gilt auch für Personen, die ein verwandtes Kind in ihre Familie aufnehmen wollen. Das kantonale Jugendamt (KJA) ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung.

  • Generelle Eignung (generelle Bewilligung)
    Unabhängig von der Aufnahme eines Kindes wird die generelle Eignung der interessierten Familie zur Aufnahme eines Pflegekindes geprüft. Die potenziellen Pflegeeltern reichen beim KJA das Gesuch zur generellen Bewilligung ein. Das KJA übergibt der Pflegekinderaufsicht den Auftrag im Rahmen der Abklärung die eingereichten Unterlagen zu prüfen, persönliche Gespräche zu führen und einen Hausbesuch durchzuführen.
     
  • Passung (Passungsbewilligung)
    Dauert die geplante Unterbringung für ein bestimmtes Kind voraussichtlich länger als sechs Monate, ist zusätzlich zur generellen Bewilligung eine Klärung der Passung notwendig. Hierzu reicht die potenzielle Pflegefamilie das Gesuch Passungsbewilligung ein. Anschliessend erhält die Pflegekinderaufsicht den Auftrag die Passung abzuklären.
     
  • Kind aus Sozialraum (Gesuch Nahestehende)
    Soll ein bestimmtes Kind für mehr als drei Monate in eine Familie aus dem sozialen Umfeld (Verwandtschaft, Bekanntschaft etc.) untergebracht werden und es liegt noch keine generelle Bewilligung vor, reicht die potenzielle Pflegefamilie beim KJA das Gesuch Nahestehende für ein. In diesem Fall wird die Eignungsprüfung und die Passung in einem einzigen Abklärungsvorgang geprüft.

 

Aufsicht

Die Pflegefamilien werden vor den Aufsichtsbesuchen kontaktiert, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Im Rahmen der Aufsicht macht sich die Pflegekinderaufsicht ein Bild, ob die Voraussetzungen für die Weiterführung des Pflegeverhältnisses gegeben sind. Beim Hausbesuch sollte die gesamte Pflegefamilie anwesend sein. Anschliessend verfasst die PKA einen Bericht zuhanden des KJA. Dieser bildet die Grundlage für die Weiterführung des Pflegeverhältnisses.

Bei wichtigen Veränderungen und Vorkommnissen (z.B. Wohnungswechsel, Auflösung des Pflegeverhältnisses, schwerer Unfall oder Erkrankung des Pflegekindes oder eines Pflegeelternteils etc.) informiert die Pflegefamilie zeitnah die für sie zuständige Pflegekinderaufsicht.

 

Ansprechperson Leitung PKA:

Frau
Jolan Joray
Marktplatz 14, 3250 Lyss
032 387 03 30
pka-seeland@lyss.ch
 


Weitere Informationen:

Kantonales Jugendamt Bern

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Di

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi

14.00 - 18.00 Uhr
Vormittag geschlossen

Do

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr

Fr

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung: Kontaktdaten der Abteilungen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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