Aufgaben

Gemäss geltendem Feuerwehrreglement der Gemeinde Lyss sind wir für die folgenden Aufgaben zuständig:

  • Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde gemäss Artikel 13 FFG.
  • Bei ausserordentlichen Lagen kann die Feuerwehr auf Weisung des Gemeinderates oder des zuständigen Gemeindeführungsorgans auch zu anderen Dienstleistungen aufgeboten werden.
  • Zur Erfüllung weiterer Aufgaben ist die Feuerwehr nicht verpflichtet. Sie kann aber Aufgaben im Dienste der Bevölkerung übernehmen, für die sie auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer Einsatzmittel befähigt ist.
  • Die Feuerwehr arbeitet in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
  • Die Feuerwehr fördert den Nachwuchs nach Bedarf und Möglichkeiten.
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